Preloader Close

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PNP Entwicklung GmbH

Stand: 16.06.2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PNP Entwicklung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Naumann & Philip Dönicke, Gohliser Str. 11, 04105 Leipzig (nachfolgend “Auftragnehmer”), und ihren Kunden (nachfolgend “Auftraggeber”). Sie gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.

1.2. Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

1.3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Spätere Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1. Der Auftragnehmer erbringt keine eigenen handwerklichen Leistungen im Sinne der Handwerksordnung, sondern vermittelt und koordiniert für den Auftraggeber Leistungen von geeigneten, eingetragenen Handwerksunternehmen (Subunternehmern).

2.2. Der Vertragsgegenstand sowie die zu vermittelnden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer individuellen Vereinbarung.

2.3. Ein Vertrag kommt mit Annahme des Angebots des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zustande. Der Auftragnehmer selbst wird nicht Vertragspartner in Bezug auf die handwerkliche Ausführung. Diese erfolgt ausschließlich durch die beauftragten Subunternehmen.

3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1. Der Vertrag beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Zeitpunkten.

3.2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist und trotz Fristsetzung keine Zahlung erfolgt.

4. Leistungsumfang und Pflichten der Vertragspartner

4.1. Der Auftragnehmer vermittelt geeignete Handwerksbetriebe, koordiniert deren Beauftragung und übernimmt auf Wunsch die kommunikative Betreuung des Projekts.

4.2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Projektstand.

4.3. Ist dem Auftragnehmer die Vermittlung oder Koordination im Einzelfall nicht möglich, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.

4.4. Der Auftragnehmer selbst stellt keine handwerklichen Gerätschaften oder eigenes Ausführungspersonal, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

4.5. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sich gegenseitig bestmöglich zu unterstützen, insbesondere durch rechtzeitige Informationen, Unterlagen und Zugang zum Objekt.

4.6. Der Auftraggeber ermöglicht den Subunternehmern Zugang zum Objekt und die Erbringung der vereinbarten Leistungen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Koordinationsleistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

5.2. Die Abrechnung der handwerklichen Leistungen erfolgt ausschließlich durch das beauftragte Fachunternehmen direkt an den Auftraggeber.

5.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4. Rechnungen des Auftragnehmers sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf von 10 Tagen gerät der Auftraggeber in Verzug. Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz p.a.

6. Haftung

6.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

6.2. Für die ordnungsgemäße Erbringung der handwerklichen Leistungen haften ausschließlich die beauftragten Fachunternehmen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Leipzig.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.

7.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand.

8. Direktansprache von Personal und Subunternehmern

8.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder Mitarbeiter noch Subunternehmer des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beauftragen.

8.2. Jegliche Kommunikation im Rahmen des Projekts hat über den Auftragnehmer zu erfolgen.

8.3. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro je Einzelfall. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Go To Top

Kostenloses Angebot erhalten

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.

Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!